Unfallaustauschgarantie für Kindersitze

Ihre Sicherheit und die Ihres Kindes liegen uns am Herzen. Deshalb bieten wir Ihnen einen besonderen Service: Sollte es zu einem Unfall kommen, tauschen wir Ihren Kindersitz aus – unabhängig davon, ob Ihr Kind zum Zeitpunkt des Vorfalls im Sitz saß oder nicht.

Wir wissen, wie wichtig ein zuverlässiges Kinderrückhaltesystem ist. Daher ersetzen wir schnell und unkompliziert sowohl den Kindersitz als auch die dazugehörige Basis-Station, wenn Ihr Kindersitz in einen Unfall verwickelt war.

Um Ihnen in solchen Situationen maximale Sicherheit zu gewährleisten, erhalten Sie beim Kauf eines Kindersitzes diese spezielle Karte. Diese Karte sorgt dafür, dass Sie im Falle eines Unfalls umfassend abgesichert sind und sich auf das Wesentliche konzentrieren können: die Sicherheit Ihres Kindes.

Die ECE-Zulassungsnormen, konkret ECE R44 in Absatz 15.3.7 und ECE R129 in Absatz 14.3.7, legen klare Richtlinien fest, die für die Sicherheit unserer Kleinsten von entscheidender Bedeutung sind. Sie besagen, dass eine Rückhalteeinrichtung, wie ein Kindersitz, nach einem Unfall ausgetauscht werden muss, wenn sie einer starken Belastung* ausgesetzt war.

Der Hersteller des Kindersitzes ist verpflichtet, in seinem Handbuch auf diese wichtige Regelung hinzuweisen. Nach einem Unfall sollte der betroffene Kindersitz unbedingt entsorgt werden, da seine Struktur nur einmal optimalen Schutz bieten kann. Starke Krafteinwirkungen während eines Aufpralls können zu Schäden führen, die oft nicht sofort sichtbar sind. Dies gilt für alle Arten von Kindersitzen – unabhängig davon, ob sie mit Isofix oder dem Autogurt im Fahrzeug befestigt sind.

Wann tauschen wir Ihren Kindersitz aus?

Um sicherzustellen, dass Ihr Kindersitz nach einem Unfall weiterhin sicher ist, gelten folgende Bedingungen für einen Austausch:

  1. Unfallart: Der Austausch erfolgt nur bei selbstverschuldeten Unfällen.
  2. Nachweis der Umstände:
    • Eine Unfall-Austausch-Garantie Karte sowie der Kassenzettel oder die Rechnung müssen vorliegen.
    • Ein offizielles Dokument, wie ein polizeilicher Unfallbericht oder ein Gutachten, muss belegen, dass der Unfall stattgefunden hat und der Kindersitz zum Zeitpunkt des Unfalls im Fahrzeug war.
    • Alternativ akzeptieren wir auch Fotos vom Unfallort, auf denen das Fahrzeug und der Kindersitz deutlich erkennbar sind.
  3. Versicherungsstatus:
    • Der Kindersitz darf nicht bei einer Versicherung als Schaden gemeldet worden sein. In diesem Fall ist eine Nichtversicherungserklärung zu unterzeichnen.
  4. Frist zur Meldung:
    • Der Unfall muss innerhalb von 14 Tage bei uns gemeldet werden.
  5. Aufprallstärke:
    • Der Kindersitz muss einen Aufprall mit starker Krafteinwirkung* erlebt haben.
  6. Alter des Kindersitzes:
    • Der Kindersitz darf nicht älter als sechs Jahre ab Kaufdatum sein.
  7. Erstkäuferstatus:
    • Es muss der Erstkäufer oder die Erstkäuferin des Kindersitzes sein.
  8. Rückgabe des Kindersitzes:
    • Der beschädigte oder in den Unfall verwickelte Kindersitz muss an uns zurückgegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass es wichtig ist, sich bei den Unfallaustauschprogrammen der Kindersitzhersteller zu registrieren.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle oben genannten Punkte erfüllt sind, um einen reibungslosen Austausch zu gewährleisten!

Benötigte Unterlagen für den Austausch des Kindersitzes:

Um den Austausch Ihres Kindersitzes zu veranlassen, reicht es aus, die folgenden Unterlagen vollständig einzureichen:

  1. Unfallbericht:
    • Ein offizieller Unfallbericht von der Polizei, in dem der Kindersitz erwähnt wird (oder ein gleichwertiges Dokument gemäß den vorherigen Informationen).
  2. Servicekarte:
    • Unsere Servicekarte.
  3. Kaufnachweis:
    • Rechnung oder Kassenzettel vom Kauf des Kindersitzes.
  4. Nichtversicherungserklärung:
    • Eine unterzeichnete Erklärung, dass der Kindersitz nicht bei einer Versicherung als Schaden gemeldet wurde.

Bitte beachten Sie, dass wir alle vier genannten Dokumente benötigen, um den Austausch durchführen zu können. Leider können wir bei fehlenden Unterlagen keinen Austausch vornehmen; Ausnahmen sind nicht möglich.

Wichtig: Dieser Service gilt ausschließlich für die Erstkäuferin oder den Erstkäufer des Kindersitzes. Bei Weiterverkauf oder Weitergabe erlischt die Austauschgarantie.

Bitte beachten Sie: Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Austausch-Sitz die gleiche Farbe wie der ursprünglich erworbene Sitz hat. Sollte das gewünschte Modell nicht mehr verfügbar sein, behalten wir uns das Recht vor, ein gleichwertiges Nachfolgemodell anzubieten. Wenn die gegnerische Versicherung die Kosten übernimmt und Sie Ihren Austausch-Sitz nicht bei uns erwerben, erlischt die Unfall-Austausch-Garantie und kann nicht auf den neuen Sitz übertragen werden.

*Eine „starke Krafteinwirkung“ ist gegeben, wenn ein Fahrzeug mit erheblicher Differenzgeschwindigkeit auf ein starres Hindernis oder ein anderes Fahrzeug trifft. Dies gilt insbesondere in Situationen, in denen das eigene Fahrzeug frontal, seitlich oder am Heck von einem anderen Fahrzeug berührt wird, das ebenfalls mit relevanter Geschwindigkeit unterwegs ist. Im Gegensatz dazu führen Parkrempler, unfallbedingte Begegnungen mit Wildtieren, leichte Auffahrunfälle oder langsame Kollisionen nicht zu einer signifikanten Belastung. In solchen Fällen bleibt die Krafteinwirkung gering und hat meist keine schwerwiegenden Folgen für die beteiligten Fahrzeuge oder Insassen.

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