Unfallaustauschgarantie für Kindersitze

Unser Service für Ihre Sicherheit: Wir tauschen Ihren Kindersitz nach einem Unfall aus – ganz gleich, ob Ihr Kind im Kindersitz saß oder nicht.

Wir ersetzen Ihren Kindersitz und die gegebenenfalls zugehörige Basis-Station schnell und unkompliziert, wenn Ihr Kinderrückhaltesystem in einen Unfall verwickelt war. Sie bekommen zu diesem Zweck beim Kauf eines Kindersitzes eine Garantiekarte, um im Falle eines Unfalls umfassend abgesichert zu sein.

Bedingungen zum Unfallaustausch

Sie sollten Ihren Kindersitz nach einem Unfall immer austauschen. Bei einem Parkrempler mit einer Geschwindigkeit unter 10 km/h ist ein Austausch nicht notwendig. Auch nach einer starken Bremsung müssen Sie den Sitz nicht ersetzen.

Unter folgenden Bedingungen ersetzen wir den Kindersitz:

  • Der Verkehrsunfall wurde durch Sie selbst verursacht (bei Fremdverschulden übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für den Austausch Ihres Kindersitzes)
  • Ihnen liegt die Originalrechnung vor, die nicht älter als 6 Jahre ist
  • Der Unfallzeitpunkt liegt nicht weiter als zwei Wochen zurück
  • Der Kindersitz war nachweislich in einen Unfall verwickelt und wurde in den Unfallbericht der Polizei oder in das Unfallgutachten aufgenommen.

Sie verpflichten sich außerdem, sich bei den Unfallaustauschprogrammen der Kindersitzhersteller zu registrieren. Im Falle eines Austauschs durch uns überlassen Sie uns Ihren Unfallsitz, den wir auf unsere Kosten entsorgen. .

Achtung: Die Unfallaustauschgarantie gilt nur für den Erstkäufer mit einer Meldeadresse in Deutschland. Sie ist nicht übertragbar.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie noch Fragen zu unserer Unfallaustauschgarantie haben.

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